Warenverkehr mit der Türkei - offizielle Bezeichnung „Türkiye“ verwenden

In Exportbegleitdokumenten wie Handelsrechnung und Lieferschein, in Ursprungszeugnissen - soweit diese für Lieferungen in die Türkei erforderlich sind - sowie in den Freiverkehrsbescheinigungen A.TR. wurde bisher seitens der türkischen Zollverwaltung die Bezeichnung „Türkei“ oder „Turkey“ akzeptiert. Das gilt ebenfalls für die Formulierung in einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED.

 

Die Türkei hat mitgeteilt, dass sie für die Bezeichnung ihres offiziellen Ländernamens im internationalen Schriftgebrauch ab sofort nur noch die Bezeichnung "Türkiye" als Ländername verwendet und dieser Name auch in Bezug auf die relevanten Teile aller präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungsnachweise sowie Warenverkehrsbescheinigungen angewandt wird, wenn der Name des Landes anzugeben ist.

 

 


Auf diese Forderung seitens der türkischen Zollverwaltung hat die deutsche Zollverwaltung hingewiesen:

 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2022/wup_warenverkehr_tuerkei.html

 

Die Türkei hat darum ersucht, auch bei der Ausstellung von in der EU ausgestellten Ursprungsnachweisen sowie in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ausschließlich diesen Namen zu verwenden.

 

Um eine Beeinträchtigung des Warenverkehrs zu vermeiden empfiehlt es sich,

 

  • bei der Angabe des Ländernamens in Ursprungsnachweisen sowie
  • in Warenverkehrsbescheinigungen A.TR.

 

künftig nur noch den Namen "Türkiye" zu verwenden.

 

Nach Mitteilung der türkischen Behörde wird der bisher verwendete Ländername "Türkei" während einer nicht näher bezeichneten Übergangsphase in den v.g. Dokumenten allerdings bis auf weiteres akzeptiert. Vorhandene Restbestände an Vordrucken können daher noch aufgebraucht werden.

 


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