SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen um Republik Mosambik zum 04.02.2018 erweitert

Die Europäische Union und die Republik Botsuana, das Königreich Lesotho, die Republik Namibia, die Republik Südafrika und das Königreich Swasiland haben die vorläufige Anwendung des gegenseitigen Präferenzabkommens zum 10.10.2016 vereinbart. Die Ursprungsregeln mit diversen Kumulierungsanwendungen werden in der VO (EU) 2016/1076 beschrieben - Ursprungsprotokoll.

                       

Die EU und die Republik Mosambik haben nunmehr die vorläufige Anwendung des SADC-WPA´s zum 04.02.2018 vereinbart, womit die SADC-Ländergruppe nun vollständig das Abkommen anwendet.


Die „Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits“ wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 38 am 10.02.2018 veröffentlicht.


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