Präferentieller Ursprung - Übergangsregeln für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa- Mittelmeer-Zone (PEM)

Die Europäische Union hat eine neue Matrix betreffend die Anwendung der Übergangsregelungen für die präferentielle Ursprungsbestimmung mit einigen Ländern veröffentlicht, die der Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulationszone angehören.

 

Mit Wirkung vom 01.12.2023 können die Übergangsregelungen - damit die günstigeren Ursprungskriterien  im Vergleich zum „alten“ regionalen Abkommen - auch für die Ukraine angewendet werden.

 


Die modernen, wesentlich großzügiger definierten Be-/Verarbeitungskriterien können somit aktuell im Warenverkehr mit den folgenden Ländern angewendet werden:

 

  • Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island (EFTA-Staaten)
  • Färöer
  • Jordanien
  • Palästinensische Gebiete (Plästina)
  • Albanien
  • Kosovo
  • Nordmazedonien
  • Serbien
  • Montenegro
  • Georgien
  • Moldau
  • Ukraine

 

Die Matrix wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU C/2023/1531 vom 13.12.2023.

 


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