Entwicklungen in der PanEuroMediterranen Kumulierungszone - Regionales Übereinkommen

Rückwirkend zum 01.12.2023 ist die Ukraine in den Kreis der Länder integriert worden, für die bei der präferentiellen Ursprungsfindung die modernen Be-/Verarbeitungsregeln nach den Übergangsregeln angewendet werden können - neue Matrix zur PanEuroMed-Zone.

 

Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden die Übergangsregeln für alle Länder in dieser Präferenzzone angewendet (Beschluss Nr. 1/2023). In 2024 werden somit nach und nach die Ursprungsregeln umgestellt. Eines der nächsten Abkommen diesbezüglich wird das Abkommen EU/Bosnien-Herzegowina sein.

 


Aktuelle Matrix zur PanEuroMed-Zone

 

Im Amtsblatt der EU Reihe C vom 13.12.2023 wurde eine neue Matrix zur PanEuroMed-Zone veröffentlicht. Daraus ist ersichtlich, dass für die präferentielle Ursprungsbestimmung im Warenverkehr zwischen EU und der Ukraine ab dem 01.12.2023 die Be-/Verarbeitungsregeln des Übergangsprotokolls angewendet werden können.

 

Da diese Be-/Verarbeitungsregeln deutlich günstiger sind (im Vergleich zu den Regeln des Regionalen Übereinkommens), sollte die Ursprungseigenschaft hierdurch eher erreicht werden können.

 

Revision des Regionalen Übereinkommens

 

Aufgrund des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses wurden allgemein die modernisierten Ursprungsregeln (die heutigen Übergangsbestimmungen) angenommen. Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden diese Regeln in der gesamten PanEuroMediterranen Zone zur Anwendung kommen.

 

Aber Achtung: Aktuell gelten die Übergangsbestimmungen nur für die präferentielle Ursprungsbestimmung im Warenverkehr mit folgenden Ländern: Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Färöer, Palästinensische Gebiete, Jordanien, Georgien, Moldau, Kosovo, Serbien, Montenegro, Albanien, Nordmazedonien und seit dem 01.12.2023 für die Ukraine.

 

Die Umstellung des Abkommens EU/Bosnien-Herzegowina wurde inhaltlich bereits im Amtsblatt der EU verkündet, das Inkrafttreten steht noch aus! Hiermit sollte allerdings kurzfristig zu rechnen sein.

 


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