Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen unterliegt ab dem 01.06.2016 wieder der vorherigen Einfuhrüberwachung

Nachdem zum 30.11.2015 die Einfuhrgenehmigungspflicht für Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Kasachstan als dem letzten Herkunftsland entfallen war, für das derartige Restriktionen galt, wird nunmehr ein halbes Jahr später zum 1. Juni 2016 die vorherige Überwachungspflicht für diverse Herkunftsländer (wieder) eingeführt. Diese Überwachung gilt für Einfuhren aus allen Drittländern. Ausgenommen sind lediglich Produkte mit Ursprung in Norwegen, Island und Liechtenstein (EWR-Länder).

 

Ebenfalls unterliegen Sendungen mit einem Nettogewicht bis zu max. 2.500 kg nicht dieser Überwachung.


Aufgrund der Verschlechterung der Wettbewerbsposition der Stahlproduzenten in der EU auf dem Weltmarkt hat die EU-Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 vom 28.04.2016 die Einführung einer vorherigen Überwachung bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in allen Nicht-EU-Ländern - Ausnahmen sind Norwegen, Island und Liechtenstein - beschlossen.

 

Einfuhrsendungen bis zu einem Nettogewicht von 2.500 kg sind von der Anwendung dieser Maßnahme ausgenommen. Diese Freigrenze ist separat pro TARIC-Code anzuwenden unabhängig davon, ob das Gesamtgewicht der Einfuhrsendung 2.500 kg übersteigt!

 

Die vorherige Überwachung gilt für Eisen- und Stahlerzeugnisse diverser HS-Positionen aus den Kapiteln 72 und 73 der Nomenklatur, u. a. für 72071114, 7208 bis 7217, 7219 bis 7223, 7225 bis 7228, 7301bis 7306 sowie für Erzeugnisse aus den Pos. 7307 und 7318.

 

Die für die Einfuhr(abfertigung) erforderlichen Überwachungsdokumente können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis Ende 2016 mit dem Vordruck E 3c beantragt werden.

 

Die konkret betroffenen Erzeugnisse, Hinweise zum Ausfüllen des Antrags sowie die mit dem Antrag einzureichenden Begleitpapiere (Kaufvertrag, Erzeugerbescheinigung sowie eine Preiskalkulation - vgl. Anhang II) können der „Mitteilung im Bundesanzeiger über die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern - Kalenderjahr 2016 -“ entnommen werden.


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