Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter - Deutsche Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A

Am 20.02.2023 nahm der Rat eine aktualisierte Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union an. Daher ist es erforderlich, die Liste der Verteidigungsgüter im Anhang der Richtlinie 2009/43/EG zu aktualisieren. Diese ist umgesetzt in die deutsche Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A.

 

Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31 Mai 2024 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Eine Anpassung der Ausfuhrliste ist daher zu erwarten.

 


Delegierte Richtlinie (EU) 2024/242 der Kommission vom 27. September 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union vom 20. Februar 2023 - Amtsblatt Reihe L vom 17.01.2024.

 


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