Bestimmte Waren, die in die Europäische Union eingeführt werden und ihren Ursprung in der Russischen Föderation oder der Republik Belarus haben bzw. direkt oder indirekt von dort ausgeführt werden, unterliegen ab dem 20.07.2025 einem zusätzlichen Zoll von 50 %, der zusätzlich zum anzuwendenden Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs gilt.
Für mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel der Pos. 3102 werden ab dem 01.07.2025 neben einem Wertzoll von 6,5 % zusätzlich 40 EUR/Tonne erhoben. Der Zusatzzoll steigt danach jährlich an.
Auf bestimmte mineralische oder chemische Düngemittel aus der Pos. 3105 wird ab dem 01.07.2025 neben einem Wertzoll von 6,5 % zusätzlich 45 EUR/Tonne erhoben - ebenfalls jährlich ansteigend.
Mit der Verordnung (EU) 2025/1227 vom 17.06.2025 zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden (ABL EU L 2025/1227 vom 20.06.2025) wurden die vorgenannte Zollerhöhungen festgelegt.
Zusätzlicher Zoll von 50 % für Waren/Erzeugnisse aus Anhang I der VO:
Betrifft alle Waren/Erzeugnisse der HS-Kapitel 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 13, 17 bis 22 und 24 sowie
bestimmte Waren aus den HS-Kapiteln 7, 10 bis 12, 14 bis 16, 23, 29, 33, 35, 38, 41, 42 und 50 bis 53.
Entwicklung der Zusatzzölle für
a) Unter dem KN-Code 3102 eingereihte Waren (mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel):
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b) |
Unter den KN-Codes 3105 20, 3105 30, 3105 40, 3105 51, 3105 59 und 3105 90 eingereihte Waren:
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