Beratung und Service bei komplexen Zollthemen

Sie exportieren oder importieren Waren und Dienstleistungen - Außenhandel ist Ihr umsatzgarantierender Baustein? Dann wissen Sie: Ohne Zoll(abfertigung) geht gar nichts! Weder im Inland, noch im Ausland.

 

Die NotzZoll GmbH unterstützt und berät Sie umfassend in allen den grenzüberschreitenden Handel betreffenden Fragen. Ob Zoll-, Außenwirtschafts-, Ursprungs- oder grenzüberschreitend zu beachtendes Umsatzsteuerrecht - mit unserer langjährigen Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Unternehmen garantieren wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Planung und Realisierung Ihrer Außenhandelsgeschäfte.

 

Lassen Sie es uns gemeinsam unternehmen, in dem jeder seine Stärken einbringt. „Zoll ist toll“ - dieses Motto steht bei uns im Vordergrund, stets adressatengerecht und bedürfnisorientiert ausgerichtet. Ob Kleinstunternehmen oder global Player, unsere zu allen Unternehmensgrößen und Branchen zählenden Mandanten schätzen unsere Bemühungen: Ihr Ziel ist unser gemeinsamer Weg!

 

Schauen Sie auf den nächsten Seiten doch einmal bei uns ´rein, was wir in Sachen Zoll und Außenhandel für Sie tun können. Oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Neue statistische Warennummern und TARIC-Positionen zum 01.07.2026

Neue statistische Warennummern und TARIC-Positionen zum 01.07.202629.07.2026

Zum 01.07.2026 sind wurden diverse Änderungen bei den „Zolltarifnummern“ vorgenommen - neue statistische Warennummern und neue TARIC-Positionen. Die Änderungen betreffen Waren aus den folgenden Tarifbereichen: Kapitel 2, 15, 16, 22, 27, 28, 29, 32, 38, 39, 44, 54, 5503, 5603, 5911, 68, 70, 72, 7307, 74, 8110, 84, 85, 8708, 94, 9702 und 9705 - Hinweis auf Positionen, soweit dies eingrenzbar ist.

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Neue Zollunion zwischen der Europäischen Union und Gibraltar

Neue Zollunion zwischen der Europäischen Union und Gibraltar28.07.2026

Mit Wirkung vom 15.07.2026 ist eine neue Zollunion zwischen der EU und Gibraltar gegründet worden. Das an der Südküste Spanien gelegene britische Überseegebiet ist Teil des United Kingdoms. Vor dem Hintergrund des Brexits ist nun eine neue Lösung für Gibraltar geschaffen worden. Garantiert ist der freie Personenverkehr sowie der Warenverkehr. Installiert wurde eine neue Art des Zollversandverfahren – das T1GI bzw. T2GI.

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Zollfreiheiten für Importe aus den USA ab 01.07.2026

Zollfreiheiten für Importe aus den USA ab 01.07.202603.07.2026

Die Einfuhrzölle für bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wurden für viele Waren zum 01.07.2026 auf zollfrei reduziert. Für andere Erzeugnisse werden Zollkontingente eröffnet, über die für die jeweils kontingentierte Menge zollfrei importiert werden kann. Damit setzt die Europäische Union die Vereinbarungen um, die zwischen den USA und der EU im August 2025 getroffen worden sind.

 

Mit dieser Maßnahme sollten weitere Zollerhöhungen für europäische Waren in den USA, die auch deutsche Exporteure treffen würden, weitgehend ausgeschlossen sein.

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Abschaffung der Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert ab 01.07.2026

Abschaffung der Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert ab 01.07.202602.07.2026

Seit dem 01.07.2026 werden für Paketsendungen, die aus Drittländern in die Europäische Union eingeführt werden, pro Zolltarifposition 3 Euro als pauschale Zollbelastung erhoben - Abschaffung der Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert. Diese pauschale Zollerhebung gilt allerdings nur für Sendungen, deren Wert maximal 150 Euro beträgt und die Waren enthält, die typischerweise auch in solchen Sendungen versendet werden.

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Neue Schutzmaßnahmen für die Einfuhr von Eisen und Stahl ? Kontingente und 50 % Zoll ab 01.07.2026

Neue Schutzmaßnahmen für die Einfuhr von Eisen und Stahl ? Kontingente und 50 % Zoll ab 01.07.202626.06.2026

Mit der Verordnung (EU) 2026/1384 vom 17.06.2026 zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union wurden neue Schutzmaßnahmen für die Einfuhr der erfassten Produkte in die Europäische Union (EU) erlassen, die zum 01.07.2026 in Kraft treten. Die vom den Zusatzzoll nicht erfassten Mengen/Kontingente werden quartalsweise eröffnet und zum Teil auf bestimmte Ursprungsländer aufgeteilt. Sind die Kontingente erschöpft, fällt ein zusätzlicher Zoll von 50 % an!

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