Einfuhr von Stahl in die Europäische Union ? Nachweis Ort des Schmelzens und Gießens03.09.2026
Mit der sog. Stahlverordnung zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union wurden für diverse Waren mengenmäßige Beschränkungen in Form von Kontingenten sowie die Festlegung eines außerhalb des Kontingents geltenden Zollsatzes von 50â¯% geschaffen. Mit der Einführung der Transparenzanforderung in Bezug auf das Land des „Schmelzens und Gießens“ durch die Stahlverordnung soll die Rückverfolgbarkeit von in die Union eingeführten Stahlerzeugnissen verbessert werden.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963 vom 28.08.2026 wurden die Nachweise definiert, mit denen der Ort des Schmelzens und Gießens mit Wirkung vom 01.09.2026 belegt werden kann.