Verlängerung der Russland-Embargo-Verordnung (EG) Nr. 833/2014 bis zum 31.07.2019 (Aktuelle Änderungen S. 55)

Die restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber der Russischen Föderation in den Sektoren Waffenembargo, Handelsbeschränkungen und Restriktionen im Bereich von dual use-Gütern für die Ölindustrie wurden um weitere 6 Monate bis zum 31.07.2019 verlängert.

 

Diesen Beschluss haben die Staats- und Regierungschefs auf ihrem letzten Gipfeltreffen im Dezember 2018 getroffen.


Die Verlängerung der Anwendung der Russland-Embargo-Verordnung (EG) Nr. 833/2014 resultiert aus der Nichtbeachtung der Minsker Friedensvereinbarungen durch die russische Seite in der Auseinandersetzung mit der Ukraine.

 

Der Beschluss der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2018/2078 vom 21.12.2018 wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 331 vom 28.12.2018 - vgl. unter

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2018.331.01.0224.01.DEU&toc=OJ:L:2018:331:TOC


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