Die restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber der Russischen Föderation in den Sektoren Waffenembargo, Handelsbeschränkungen und Restriktionen im Bereich von dual use-Gütern für die Ölindustrie wurden um weitere 6 Monate bis zum 31.07.2019 verlängert.
Diesen Beschluss haben die Staats- und Regierungschefs auf ihrem letzten Gipfeltreffen im Dezember 2018 getroffen.
Die Verlängerung der Anwendung der Russland-Embargo-Verordnung (EG) Nr. 833/2014 resultiert aus der Nichtbeachtung der Minsker Friedensvereinbarungen durch die russische Seite in der Auseinandersetzung mit der Ukraine.
Der Beschluss der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2018/2078 vom 21.12.2018 wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 331 vom 28.12.2018 - vgl. unter