Die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse wird ab dem 12.03.2025 (00:01 Uhr Eastern Standard Time) mit einem zusätzlichen Wertzollsatz von 25 Prozent ad valorem belegt. Betroffen sind Waren, die entweder klassisch zum Verbrauch in die USA eingeführt werden oder aus einem Zolllager entnommen werden.
Diese Änderungen hat Präsident Donald Trump am 10.02.2025 unter Berufung auf seine Ermächtigung gemäß 3 U.S.C. 301 (General authorization to delegate functions; publication of delegations), Sec. 604 Trade Act of 1974 und Sec. 232 Trade Expansion Act of 1962 mit Proclamation 10896 “Adjusting Imports of Steel Into the United States” angeordnet.
Änderungen im US-Zolltarif
Kapitel 99 des US-amerikanischen Zolltarifs (HTSUS) wird gemäß des Anhangs (Annex) der folgenden Notices geändert: Implementation of Duties on Steel Pursuant to Proclamation 10896 Adjusting Imports of Steel Into the United States
Der in den neuen HTSUS-Positionen festgelegte zusätzliche Wertzoll gilt auch für Waren, die gemäß der allgemeinen Anmerkung 3 (c) (i) zum HTSUS eine besondere zolltarifliche Behandlung erhalten und für die nach Unterkapitel II zu Kapitel 99 vorübergehende Zollbefreiungen oder Zollermäßigungen gewährt werden können (siehe Spalte "Special").
Der Zusatzzoll gemäß der neuen HTSUS-Positionen wird zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.
Änderungen des Chapter 99 HTSUS betreffend Stahl und Stahlderivate
Spalte "General": Zollsätze für Handelsbeziehungen, die keinen Anspruch auf zolltarifliche Sonderbehandlungen haben. Spalte "Special": Zollsätze im Rahmen eines oder mehrerer spezieller Zollbehandlungsprogramme.Quelle: https://www.federalregister.gov/documents/2025/03/05/2025-03598/implementation-of-duties-on-steel-pursuant-to-proclamation-10896-adjusting-imports-of-steel-into-the |
Weitere Detailinformationen bietet die GTAI unter
https://www.gtai.de/de/trade/usa/zoll/usa-zoelle-stahl-aluminium-1868376