Die Europäische Union hat eine neue Matrix betreffend die Anwendung der Übergangsregelungen für die präferentielle Ursprungsbestimmung mit einigen Ländern veröffentlicht, die der Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulationszone angehören.
Mit Wirkung vom 01.12.2023 können die Übergangsregelungen - damit die günstigeren Ursprungskriterien im Vergleich zum „alten“ regionalen Abkommen - auch für die Ukraine angewendet werden.
Die modernen, wesentlich großzügiger definierten Be-/Verarbeitungskriterien können somit aktuell im Warenverkehr mit den folgenden Ländern angewendet werden:
Die Matrix wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU C/2023/1531 vom 13.12.2023.