Meldeschwellen in der Intrahandelsstatistik werden rückwirkend zum 01.01.2025 angepasst - konkrete Umsetzung steht noch aus

Der Bundestag hat in seiner 210. Sitzung am 30.01.2025 überraschend die Änderung des Außenhandelsstatistikgesetztes sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung beschlossen. Damit werden die Anmeldeschwellen in Deutschland im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht. Somit werden rund 42 % der meldepflichtigen Unternehmen im Intrahandel noch in diesem Jahr von Statistikpflichten entlastet.

 


31.01.2025 - Pressemitteilung des BMWK - Bürokratieabbau

 

Bundestag macht Weg für verschiedene Wirtschaftsvorhaben frei: Bürokratieentlastung und Unterstützung des Mittelstands

Einleitung


Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 unter anderem drei wichtige Wirtschaftsvorhaben beschlossen. Hierzu gehört eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes, das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 und eine Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes.

 

Erhebliche Entlastung von Bürokratiekosten für Unternehmen durch die Änderung der Außenhandelsstatistik noch in 2025


Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 01.01.2025 über den Verordnungsweg anzuheben. Die Meldeschwellen können aufgrund einer besseren Datenverfügbarkeit aus EU-Partnerländern erhöht werden, wodurch sich die Zahl der auskunftspflichtigen Unternehmen verringert. Somit werden rund 42 % der meldepflichtigen Unternehmen im Intrahandel noch in diesem Jahr von Statistikpflichten entlastet. Die jährliche Bürokratieentlastung der Wirtschaft beläuft sich auf rund 11,6 Millionen Euro.


Der Bundesrat hatte bereits am 02.10.2024 der entsprechenden Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung und damit auch der Anhebung zugestimmt. Im Einzelnen werden die Anmeldeschwellen in Deutschland im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Millionen Euro erhöht.

 

Bundeswirtschaftsminister Habeck: „Wir entlasten mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und der dazugehörigen Verordnung die Wirtschaft von Bürokratiekosten. Es ist umso wichtiger, dass dies noch rückwirkend zum Beginn dieses Jahres realisiert werden kann.

 


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