Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung ab dem 04.03.2020

Der Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG hat sich darauf verständigt, ein Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung zu erlassen. Umgesetzt wurde das Verbot mit der Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern vom 4. März 2020 (BAnz AT 04.03.2020 B1) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

 

Das Exportverbot umfasst die Ausfuhr und Verbringung, der in Abschnitt I der Anordnung aufgeführten Güter. Die Anordnung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 1a AWG öffentlich bekannt gemacht und tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Das Exportverbot umfasst medizinische Schutzausrüstung, die dazu dient, bei infektiösen Krankheitsbildern zum einen eine Übertragung auf medizinisches Fachpersonal zu verhindern und zum anderen die gesunde Bevölkerung vor einer Infizierung durch erkrankte Personen zu schützen (wie Schutzbrillen, Atemschutzmasken, Schutzkittel, Schutzanzüge und Handschuhe).

 

Aus der Begründung der „Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr“  - https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Coronavirus_Schutzausruestung/coronavirus_schutzausruestung_node.html

 

Mit dieser Anordnung (im Bundesanzeiger) wird einer Gefährdung der Deckung des lebenswichtigen Bedarfs im Inland entgegengewirkt und dadurch in Einklang mit Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Gesundheit und das Leben von Menschen geschützt (§ 6 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Nummer 5 AWG).

 

Die Deckung des Bedarfs mit den in Abschnitt I genannten Gütern ist für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in der Bundesrepublik Deutschland unerlässlich. Die in Abschnitt I näher bezeichneten Güter stellen medizinische Schutzausrüstung dar, die dazu dient, bei infektiösen Krankheitsbildern zum einen eine Übertragung auf medizinisches Fachpersonal zu verhindern und zum anderen die gesunde Bevölkerung vor einer Infizierung durch erkrankte Personen zu schützen.


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