Dual use-Verordnung - Anhang 1 mit Wirkung vom 08.11.2024 geändert

Die Liste der dual use-Güter, die bei Erreichen der in Anhang I definierten technischen Parameter einer Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, wird aufgrund der inhaltlichen Anpassungen durch die internationalen Kontroll- und Nichtverbreitungsregime jährlich geändert/angepasst. Diese Anpassung ist mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2547 vom 05.09.2024 erfolgt. Der neue Anhang I gilt ab dem 08.11.2024.

 


Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2547 vom 05.09.2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ist veröffentlicht im Amtsblatt EU L 2024/2547 vom 07.11.2024. Gem. Art. 2 tritt diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 

Die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck muss regelmäßig aktualisiert werden, damit die uneingeschränkte Einhaltung internationaler Sicherheitsverpflichtungen und -zusagen der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der Union als Mitglieder internationalen Kontroll- und Nichtverbreitungsregime - der Australischen Gruppe, des Trägertechnologie-Kontrollregimes, der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, des Wassenaar-Arrangements und des Chemiewaffenübereinkommens - uneingeschränkt eingehalten werden,

Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure erhalten wird.

 

Diesbezüglich wurden die im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Kontrolllisten 2023 geändert, die mit dieser Anpassung zum 08.11.2024 in geltendes Recht umgesetzt werden.

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Homepage einen unverbindlichen Änderungsüberblick eingestellt, der alle Änderungen aufzeigt und somit die betriebsinterne Umsetzung im Fall der Betroffenheit wesentlich vereinfacht.

 

Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Nachricht vom 29.09.2024 „Dual use-Verordnung - Anhänge werden voraussichtlich im November 2024 aktualisiert“.

 


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