Das Vereinigte Königreich ist seit dem 01.02.2020 kein EU-Mitglied mehr - eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020 wurde vereinbart, in der das VK weiterhin wie ein EU-Mitglied angesehen wird.
Die britische Regierung hat nun einen nationalen (Einfuhr)Zolltarif veröffentlicht, der die Zollsätze - nach augenblicklicher Planung - für die Zeit ab dem 01.01.2021 zeigt. Diese Drittlandszollsätze sind zu einem großen Teil niedriger wie augenblicklich im Gemeinsamen EU-Zolltarif (TARIC).
Nach dem Ende der augenblicklich vereinbarten Übergangsphase gilt das Vereinigte Königreich (United Kingdom/UK) und Nordirland zollrechtlich als Drittland. Demzufolge sind Waren formell aus der EU in Richtung UK mit einer Ausfuhr(zoll)anmeldung zur Ausfuhr anzumelden (bei Werten über 1.000 € und 1.000 kg), im UK dann folglich zur Einfuhrverzollung anzumelden.
Mit dem UK Global Tariff (UKGT) - vgl. unter https://www.gov.uk/check-tariffs-1-january-2021 - ist nun kalkulierbar, wie hoch die Zölle bei der Einfuhr in das UK sein werden. Für viele Waren sind die Zollsätze durchaus niedriger wie im TARIC. Der UKGT ermöglicht aber einen Vergleich der aktuellen EU-Zollsätze mit den zukünftig maßgebenden Sätzen im UK. Dies dargestellt am folgenden Beispiel:
Handpumpen für Fahrräder - KN (statistische Warennummer) 8414 2020
Für die Aufstellung des UKGT hat das UK den Standard der achtstelligen Kombinierten Nomenklatur (KN) übernommen, was das Auffinden des maßgebenden Zollsatzes erheblich vereinfacht. An einigen Stellen erfolgt aber auch eine weitere Untergliederung mit 10 Stellen.
Damit ist es nun - VORSICHTIG FORMULIERT - möglich, die Abgaben zu kalkulieren, die bei Geschäften mit Partnern im UK ab dem Ende der Übergangsphase zu veranschlagen sind.
Für viele Waren, die laut TARIC einem Drittlandszollsatz von 2,2 bis etwa 4,0 % unterworfen werden, weißt der UKGT einen Zollsatz von „nur“ 2,0 % aus - „Simplified“!