Anwendung des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenz - neue Matrix für die Anwendung aller Kumulierungen

Die EU-Kommission hat eine neue Matrix betreffend den aktuellen Stand der diagonalen Kumulierung zwischen den Partnern des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenz veröffentlicht. Hieraus können alle Termine abgelesen werden, seit wann zwischen zwei Ländern eine Kumulierung anwendbar ist.


Neben der bilateralen Kumulation zwischen der EU und den 4 EFTA-Ländern ist auch die Situation mit den am Barcelona-Prozess partizipierenden Mittelmeeranrainern, der aktuelle Stand der Teilnehmer am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (Nachfolgerepubliken des ehemaligen Jugoslawien) sowie die Einbindung der Türkei dargestellt.

 

Die Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens (2016/C 67/04) mit Stand 20.02.2016 wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. C 67 vom 20.02.2016 - vgl. nebenstehenden Link.

 

Für weitere Details verweisen wir auf unsere Veröffentlichung "Neue präferentielle Ursprungsregeln für Schweiz und Ägypten - Anwendung des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenz seit 1.2.2016" vom 11.02.2016.


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