Zusatzzölle im Handelsstreit zwischen den USA und der Türkei explodieren weiter

Der seitens der USA mit zahlreichen Ländern praktizierte Handelsstreit wird durch die Erhebung weiterer Zusatzzölle für türkische Ursprungswaren in den USA bzw. - als Gegenmaßnahme - für US-Ursprungswaren in der Türkei forciert.

 

Hierbei werden nicht identische Produkte/Waren auf beiden Seiten mit diesen Zusatzzöllen belegt, sondern die „Aufrechnung“ orientiert sich an den Waren, die verstärkt aus der jeweils anderen Partei importiert werden.


Der aus Sicht der USA zu schützende US-Stahl(hersteller)sektor wird durch die Erhebung drastischer Zusatzzölle für Waren nicht nur mit Herkunft/Ursprung in den Lieferländern belegt, die einen erheblichen Anteil an den US-Importen für sich reklamieren können, sondern vielmehr wird diese Zollmaßnahme auf den generellen Schutz der US-Industrie focussiert und richtet sich somit gegen beinahe alle Lieferländer.

 

Die Situation:


Mit Wirkung vom 23.03.2018 wurde ein Zusatzsatzzoll von 25% für den Import bestimmter Eisen- und Stahlprodukte in die USA aus allen Herkunftsländern fixiert. Ausgenommen hiervon waren Ursprungswaren aus Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Mexiko, Südkorea und der Europäischen Union. Diese Ausnahmen hatten und haben stets temporären Charakter!

 

Mit Präsidialdekret wurden diese Ausnahmen mit Wirkung vom 01.06.2018 dahingehend verändert, dass von den Zusatzzöllen nur noch Ursprungswaren aus Argentinien, Australien, Brasilien und Südkorea ausgenommen wurden. Fazit: Für Waren mit Herkunft aus der Europäischen Union, aus Kanada und Mexiko werden die 25% erhoben! Fraglich bleibt, ob diese Maßnahmen einerseits WCO- bzw. WTO-konform sind, andererseits auch, ob sie mit den NAFTA-Regelungen in Einklang stehen.

 

Mit Wirkung vom 13.08.2018 hat sich die Situation für Importe von Waren aus der Türkei noch einmal deutlich verändert, da die USA nunmehr 50% Zusatzzoll auf türkische Eisen- und Stahlprodukte erhebt. Die betroffenen bzw. mit diesem Zusatzzoll belegten Waren ergeben sich aus Unterkapitel III des Kapitels 99 im US-Zolltarif - im Wesentlichen Waren der HS-Positionen 7206 bis 7229, 7301, 7302 sowie 7304 bis 7306.

 

Gegenmaßnahmen der Türkei


Die Türkei hat hrerseits auf diese US-Maßnahmen reagiert und Zusatzzölle mit Wirkung vom 21.06.2018 auf folgende Waren mit Ursprung in den USA festgesetzt: Nüsse (10%), Reis (25%), Sirupe zum Herstellen von Getränken (10%), Branntwein (70%), Rohtabak (30%), Steinkohle und Koks (5%), Petrolkoks (4%), Schminkmittel (30%), PVC in Rohformen (25%), Polyamid in Primärformen (5%), bestimmte Waren aus Kunststoffen (30%), Brennholz und Pellets (5%), Papier, Kraftpapier und Pappen (10%), bestrichene Papiere (25%), Kabel aus Zelluloseacetat (30%), bestimmte Stahlwaren (30%), Kreiselpumpen und bestimmte Maschinen (10%), Pkw (60%) und bestimmte Röntgengeräte (5%). Maßgebend ist das Dekret/der Erlass 2018/11973.

 

Die Reaktion auf die Verdopplung der US-Zusatzzölle auf türkische Eisen- und Stahlprodukte zum 13.08.2018 ließ nicht lange auf sich warten - die Türkei verdoppelte mit Wirkung vom 15.08.2018 die Zusatzzölle wie folgt: Die von dieser Erhöhung betroffenen Waren sind ersichtlich im Amtsblatt der Türkei Nr. 30510 vom 15.08.2018, Präsidialerlass Nr. 21, vgl. unter

 

http://www.resmigazete.gov.tr/main.aspx?home=http://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2018/08/20180815.htm&main=http://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2018/08/20180815.htm

 

Hervorzuheben sind vielleicht 140% auf Alkohol der HS-Pos. 2208, 60% auf zubereitete Schönheitsmittel, Hautpflegemittel und Erzeugnisse zum Schminken der Pos. 3304, andere Waren aus Kunststoff der Pos. 3926 mit 60% sowie 120% auf US-Pkw´s der Pos. 8703!


Die Grundfeste der in der WTO und früher im GATT seit 1947 verankerte Idee - „Zölle als tarifliche Handelshemmnisse sind kalkulierbar“ ... und unterliegen in der Regel nur Senkungen! - wird konterkariert!


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