Vorabinformation zur Verlängerung der nationalen Allgemeinen Genehmigungen für Ausfuhren von Dual-use-Gütern

Die nationalen Allgemeinen Genehmigungen für Ausfuhren von Dual-use-Gütern - AGG Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16, Nr. 17 - werden bis zum 31.03.2017 verlängert. Inhaltliche Änderungen werden nicht vorgenommen.


Die national über die seitens der EU formulierten Allgemeinen Genehmigungen EU001 bis EU006 in Deutschland nutzbaren Allgemeinen Genehmigungen (AGG´s) werden stets für 12 Monate gültig gestellt. Die Jahresfrist vom 01.04.2015 bis aktuell zum 31.03.2016 läuft bald aus.


Die folgenden AGG´s werden dann um 1 Jahr bis zum 31.03.2017 verlängert:

 

  • AGG Nr. 12   für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck unterhalb einer bestimmten Wertgrenze (5.000 €,
                       allerdings hat die EU001 für die darin genannten 8 Länder Vorrang!)
  • AGG Nr. 13   für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck in bestimmten Fallgruppen
  • AGG Nr. 14   für bestimmte Ventile und Pumpen (Waren der Positionen 2B350g und 2B350i des Anhangs I der EG-dual use-VO)
  • AGG Nr. 16   für Telekommunikation und Informationssicherheit
  • AGG Nr. 17   für Frequenzumwandler (Waren der Position 3A225 des Anhangs I EG-VO sowie Software der Position 3D225 und der
                       Position 3D002, soweit sie sich auf die Verwendung von Waren der Position 3A225 bezieht und Technologie der Position
                       3E225 und der Position 3E201, soweit sie sich auf die Verwendung von Waren der Position 3A225 bezieht.

Die AGG Nr. 9 für bestimmte Grafite wird nicht verlängert, da die Güterlistennummer 0C004 des Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung reduziert wurde und nur noch solche Graphite, die in Kernreaktoren verwendet werden sollen, erfasst sind. Ausfuhrvorhaben mit einem solchen Verwendungszweck sind von der AGG Nr. 9 jedoch ausgeschlossen.

 

Informationen zur Verlängerung der nationalen Allgemeinen Genehmigungen für Ausfuhren und Verbringungen von Rüstungsgütern - AGG Nrn. 18 bis 27 - erfolgen laut BAFA in Kürze.


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