Restriktive Maßnahmen gegenüber Russland verlängert bis zum 31.07.2016

Die restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland - Beschluss (GASP) 2014/512/GASP vom 31.07.2014, umgesetzt durch die VO (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargo-Verordnung) - werden aufgrund der aktuellen Situation betreffend die Umsetzung des Abkommens von Minsk verlängert.

 

Die augenblicklich auf Basis des Beschlusses (GASP) 2015/971 vom 22.06.2015 bis zum 31.01.2016 geltenden Sanktionen werden verlängert bis zum 31.07.2016.


Der Beschluss (GASP) 2015/2431 des Rates vom 21. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 334 vom 22.12.2015.


Zurück