Neue präferentielle Ursprungsregeln für Schweiz und Ägypten - Anwendung des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenz seit 1.2.2016

Die Präferenzabkommen zwischen der Europäischen Union (Gemeinschaft) mit den Mittelmeeranrainerstaaten (Pan-Euro-Med-Zone) und den Ländern des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP) basieren aktuell auf einem Netzwerk von etwa 60 Präferenzabkommen, die zwischen den einzelnen Partner vereinbart worden sind.

 

Diese Abkommen sollen in Zukunft auf ein zentrales regionales Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenz zurück-/zusammengeführt werden, um die Fortentwicklung der Vereinbarungen zu erleichtern.

 

Im Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz bzw. der EU und Ägypten ist die Umstellung auf dieses regionale Abkommen zum 1.2.2016 erfolgt.


Die folgenden 23 Länder wollen mittelfristig ihre untereinander getroffenen Präferenzabkommen auf ein zentrales regionales Abkommen umstellen:

  • Europäische Union (und ihre 28 Mitgliedstaaten)
  • EFTA-Staaten:
    Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island
  • Teilnehmer am sog. „Barcelona Prozess“:
    Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Westjordanland und Gaza-Streifen
  • Teilnehmer am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP):
    Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo
  • Färöer-Inseln
  • Republik Moldau

Der grundlegende Rechtsakt des regionalen Übereinkommens wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 54 vom 26.02.2013 veröffentlicht. Das hierin abgebildete Ursprungsprotokoll incl. der zugehörigen Be-/Verarbeitungsliste gelten für die präferentielle Ursprungsbestimmung im Warenverkehr mit der Schweiz und mit Ägypten seit dem 1.2.2016.

 

Diese Ursprungsregeln und Listenbestimmungen gelten aktuell bereits für die Ursprungsbestimmung im Warenverkehr zwischen der EU und folgenden Ländern:

  • EU-Montenegro seit 1.2.2015
  • EU-Serbien seit 1.2.2015
  • EU-Norwegen seit 1.5.2015
  • EU-Island seit 1.5.2015
  • EU-Schweiz seit 1.2.2016
  • EU-Ägypten seit 1.2.2016

 

Eine aktuelle Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsstaaten dieses Abkommens enthält die im Amtsblatt der EU Nr. C 214 vom 30.6.2015 dargestellte Matrix, die inhaltlich um die beiden Anpassungen zwischen der EU und der Schweiz bzw. der EU und Ägypten anzupassen ist.


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