Neuauflage des Merkblatts zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung/Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren in ATLAS zum 01.05.2019

Nach der letzten Anpassung dieses Merkblatts in der Version 5.0 am 12.04.2019 wurde das Merkblatt nun in der Version 5.1 mit Stand 01.05.2019 veröffentlicht. Hintergrund ist die Beschreibung der Nacherfassung in den Fällen, in denen eine ausfuhrgenehmigungspflichtige Ware in einem anderen EU-Mitgliedstaat angemeldet worden ist.


In der Version 5.0 wurde insbesondere auf die Aufhebung des Waffenembargos gegen Eritrea und dem damit verbundenen Wegfall der Codierung „LNA/ER“ hingewiesen - Wegfall der Erklärung des Anmelders, dass die angemeldeten Güter nicht unter die Gemeinsame Militärgüterliste/Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste fallen und nicht dem Waffenembargo gegen das jeweilige Embargoland bzw. in der jeweiligen Embargo-VO gelistete Personen, Gruppen, Organisationen, Unternehmen und Einrichtungen unterliegen.

 

 

Änderung in der Version 5.1 - Stand 01.05.2019

 

17. Nacherfassung in der Benutzeroberfläche „Erledigung“

 

In ATLAS-Ausfuhr sind in der Benutzeroberfläche „Erledigung“ im Modul „Nacherfassung“ u.a. in folgenden Fällen Nacherfassungen/Korrekturen von Abschreibungsdaten durchzuführen:

 

• Ausfuhren mit Carnet ATA, deren genehmigungspflichtige Güter einer zollamtlichen
  Abschreibung bedürfen,

• nach Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren in einem anderen Mitgliedstaat
  (§ 25 Abs. 2 AWV) - unabhängig davon, ob eine Abschreibung in Papierform durch die
  Zollstelle des anderen Mitgliedstaates vorgenommen wurde oder nicht,

• Lieferungen an auf deutschem Staatsgebiet ansässige ausländische Streitkräfte,

• zur Korrektur von fehlerhaften/unterlassenen Abschreibungen.


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