Großbritannien hat den EU-Austritt am 29. März 2017 offiziell erklärt - der BREXIT ist eingeläutet

Der britische EU-Botschafter Tim Barrow hat heute das offizielle Schreiben bezüglich des EU-Austritts von GB dem EU-Ratspräsidenten Donald Tusk übergeben. Premierministerin Theresa May hatte das Dokument bereits gestern in ihrem Amtssitz Downing Street No. 10 unterzeichnet und heute eine entsprechende Erklärung im Parlament abgegeben.

 

Mit der Austrittserklärung gem. Art. 50 des Lissabon-Vertrags beginnt nun die 24 monatige Verhandlungszeit, in der einerseits eine Lösung für den Austritt gefunden werden muss, andererseits aber auch die Situation danach geklärt werden sollte.

 

Dem Art. 50 folgend endet die EU-Mitgliedschaft der Briten am 29.03.2019, somit 46 Jahre und 3 Monate nach dem Beitritt GB´s zur damaligen EWG zum 01.01.1973.


9 Monate nach dem britischen Referendum am 23.06.2016, in dem 51,9% der Stimmen für den Brexit abgegeben wurden, ist der offizielle Trennungsprozess eingeläutet worden - BRitish EXIT - BREXIT.

 

Gem. Art. 50 des EU-Vertrags müssen die in der EU verbleibenden 27 Mitgliedstaaten, die anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Gemeinschaft/Union (27.03.1957 - 27.03.2017) in Rom ihre Absicht einer engen Zusammenarbeit nochmals unterstrichen haben, binnen von 24 Monaten ab heute den Austritt und das (zu)künftige bilaterale Verhältnis zwischen der EU und GB regeln.

 

Das nach Art. 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auszuhandelnde Austrittsabkommen wird auf Leitlinien basieren, die auf einem am 29.04.2017 stattfindenden Sondergipfel des Staats- und Regierungschefs fixiert werden. Mit dem Austritt aus der EU geht der Austritt aus der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) einher, Art. 106a des EURATOM-Vertrags.

 

Highlights des BREXITs:

 

  • Referendum am 23.06.2016
  • Rücktritt von Premierminister David Cameron und Nachfolge durch Theresa May
  • Designierte neue Premierministerin will Austritt als alleinige Entscheidung bestimmen
  • Britisches Parlament besteht auf politischem Votum vor Abgabe des Austrittserklärung
  • Parlament ruft den High Court of Justice (erstinstanzliches oberes Zivilgericht) an
  • Richter entscheiden auf Basis der GB-Verfassung im November 2016, dass die Premierministerin für diesen Schritt die Zustimmung des Parlaments benötigt
  • Regierung ruft den Supreme Court oft the United Kingdom (Oberster Gerichtshof in Zivilsachen) an - Anhörung der beiden Parteien bis zum 09.12.2016
  • Supreme Court bestätigt das erstinstanzliche Urteil uneingeschränkt am 24.01.2017
  • Regierung legt Ende Januar 2017 „Austrittsgesetz im Parlament vor
  • Britisches Unterhaus votiert am 08.02.2017 mit 494 zu 122 Stimmen für den Brexit
  • Oberhaus will Änderungen am Gesetz - 27.02.2017
  • Unterhaus stimmt mehrheitlich gegen diese Änderungen und ebnet damit am 13.03.2017 den Weg zur Abgabe der Austrittserklärung
  • Königin Elizabeth II. unterzeichnet formal das Austrittsgesetz am 16.03.2017
  • Übergabe der Erklärung am 29.03.2017 gem. Art. 50 Abs. 2 des Lissaboner Vertrags an den EU-Ratspräsidenten
  • Sondergipfel der 27 EU-Staats- und Regierungschefs am 29.04.2017
  • Beginn des Verhandlungen im Mai 2017
  • EU-Chefunterhändler ist der ehemalige französische Binnenmarktkommissar Michel Barnier
  • Verhandlungen werden voraussichtlich bis Ende 2018 stattfinden
  • Dann müssen außer dem EU-Parlament alle 27 nationalen Regierungen das Ergebnis absegnen

 

Wenn es binnen der 24 Monate kein Verhandlungsergebnis gibt, wird GB am 29.03.2019 aus der EU ausscheiden, damit automatisch den Status eines Drittlands haben und in diesem Fall ohne eine Anschlussregelung insbesondere für den Warenverkehr dastehen. Damit werden nicht nur Zolldeklarationen im Warenverkehr mit GB erforderlich, sondern vielmehr sind bei der Einfuhr die Drittlandszölle gem. dem TARIC/Elektronischen Zolltarif EZT zu entrichten. Dies würde den Handel mit britischen Waren deutlich belasten und erschweren!

 

Mit dem Ausscheiden der zweitgrößten Volkswirtschaft in der EU der 28 fällt die Wirtschaftsleistung der EU höchstwahrscheinlich hinter der VR China und den USA auf Platz 3 zurück.

 

Größte Streitpunkte bei den Austrittsverhandlungen werden sicherlich neben den seitens der EU erwarteten Zahlungen GB´s an die EU in Höhe von über 50 Mrd. € die Situation der etwa 3 Millionen EU-Bürger in GB sein, die dort wohnen und arbeiten. Im Umkehrschluss gilt dies auch für die etwa 1 Million Briten, die in den 27 EU-Staaten ansässig sind. Zu regeln bleibt auch die Geltung von Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) sowie die Anwendung von über 20.000 (!) Verordnungen der EU, die aktuell auch in GB gelten.

 

„Die EU betont, dass London seinen Zugang zum Binnenmarkt nur dann behalten kann, wenn es EU-Bürgern weiter die freie Niederlassung in Großbritannien erlaubt. Die vier EU-Grundfreiheiten - freier Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen - seien untrennbar verbunden und nicht verhandelbar!“

 

GB strebt eine „tiefe Partnerschaft“ mit der EU an - aus dem Austrittschreiben an die EU:

 

„It is in the best interests of both the United Kingdom and the European Union that we should use the forthcoming process to deliver these objectives in a fair and orderly manner, and with as little disruption as possible on each side. We want to make sure that Europe remains strong and prosperous and is capable of projecting its values, leading in the world, and defending itself from security threats. We want the United Kingdom, through a new deep and special partnership with a strong European Union, to play its full part in achieving these goals. We therefore believe it is necessary to agree the terms of our future partnership alongside those of our withdrawal from the European Union.

 

The United Kingdom wants to agree with the European Union a deep and special partnership that takes in both economic and security cooperation.

 

If, however, we leave the European Union without an agreement the default position is that we would have to trade on World Trade Organisation terms.“

 

 

Wird am Ende der Verhandlungen eine weitere Freihandelszone zwischen der EU und GB herauskommen oder bilden die beiden Zollgebiete eine Zollunion ähnlich dem Vorbild der Zollunion EU/Türkei? Eines steht in jedem Fall fest: Aus Binnenhandel wird Außenhandel - untrennbar verbunden mit der Abgabe von Zollanmeldungen!


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