Durchführungsverordnung und Delegierte Verordnung zum Unionszollkodex am 29.12.2015 veröffentlicht

Im Amtsblatt der EU Nr. L 343 vom 29.12.2015 sind die ergänzenden Bestimmungen zum Zollkodex der Europäischen Union publiziert worden:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24.11.2015
    mit Einzelheiten zur Umsetzung
    von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union
  • Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28.07.2015
    zur Ergänzung
    der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

Somit steht als letztes Element der Rechtssätze, die für ein auch praktisch umsetzbares Inkrafttreten des neuen europäischen Zollrechts zum 1. Mai 2016 wichtig sind, noch die Veröffentlichung der Übergangsbestimmungen für den Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2020 aus.

 

Diese die insbesondere IT-technische Umsetzung aufgreifende Delegierte (Übergangs)Verordnung wird voraussichtlich Mitte Januar 2016 seitens der EU-Kommission dem Rat und dem Parlament zur Stellungnahme vorgelegt. Für diese Reaktion haben beide Organe dann 60 Tage Zeit, so dass mit der Veröffentlichung der Delegierten (Übergangs)Verordnung nicht vor der zweiten Märzhälfte 2016 gerechnet werden kann.


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