BREXIT - EU und Großbritannien einigen sich auf Vertragsentwurf für den Austritt

Am heutigen Abend hat die britische Regierung formell die Vereinbarung eines Vertragsentwurfs für den BREXIT am 29.03.2019 bestätigt. Danach soll insbesondere eine Lösung für die Zollgrenze zwischen dem EU-Mitglied Irland und dem zu GB gehörenden Nordirland gefunden worden sein.

 

Die BREXIT-Hardliner lehnen hingegen eine jedwede Sonderstellung von Nordirland im Zuge einer Einigung ab. Premierministerin May hat alle Kabinettmitglieder am Abend auf den über 500 Seiten umfassenden Entwurf eingeschworen.

 

 


Mit dieser Einigung auf einen Entwurf für einen BREXIT-Deal ist zwar auf den ersten Blick Bewegung in die seit nunmehr 1 ½ Jahren laufenden Verhandlungen gekommen, eine Lösung muss dies aber noch nicht sein! Am Mittwoch, 14.11., stellt die Premierministerin den Entwurf ihrem Kabinett vor, das sich für dessen Annahme aussprechen müsste. Danach steht die schwierige Zustimmung im britischen Unterhaus an, das den Entwurf absegnen muss! Einige Mitglieder der Regierungspartei, vor allem aber die nordirische Democratic Unionist Party (DUP), der Koalitionspartner der Regierung, haben sich äußerst kritisch gegenüber einer dahingehenden Einigung mit Brüssel geäußert, in der Nordirland eine Sonderstellung einnimmt und ggf. auch kein wirtschaftspolitischer Schnitt mit der EU herauskommt.

 

Fazit: Eine Zustimmung des britischen Parlaments ist mehr wie fraglich!

 

Auf einer Sondersitzung der EU-Botschafter der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten wird der Entwurf am 14.11. seitens der EU-Kommission vorgestellt. Dies ist die Voraussetzung für die Einberufung eines Sondergipfels der EU-Staats- und Regierungschefs (wahrscheinlich) noch im November. Wenn danach auch aus EU-Perspektive grünes Licht gegeben wird, wird die britische Regierungschefin den Gang ins Parlament in London antreten.

 

Denkbare Hürden: Einerseits muss das britische Parlament diesem Entwurf zustimmen, andererseits ist aber auch die Zustimmung aller 27 nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten erforderlich, diesen Entwurf anzunehmen. Erst dann kann eine Unterzeichnung und damit Umsetzung zum 29.03.2019 angegangen werden!

 

Eine vertragliche Regelung überhaupt - unabhängig von deren tatsächlichem Inhalt - ist Voraussetzung für die Etablierung einer Übergangszeit bis Ende 2020, in der das zukünftige Verhältnis zwischen dem Drittland Großbritannien und der EU ausgehandelt werden kann. Neben einer präferenzbasierten Freihandelszone mit klassischen Ursprungsregeln und einer Be-/Verarbeitungsliste, in der die ursprungsbegründenden Schritte definiert werden, wäre auch die Vereinbarung einer Zollunion denkbar, die dann allerdings aus 2 Zollgebiete bestehen würde - dem Zollgebiet der EU und dem britischen Zollgebiet. Im Warenverkehr zwischen diesen beiden Gebieten ist dann in jedem Fall eine Zollanmeldung sowohl für die Ausfuhr als auch für die Einfuhr auf der jeweils anderen Seite erforderlich - ähnlich dem Warenverkehr im Handel mit der Türkei.

 

Hierfür wäre auch ein Freiverkehrsnachweis zu verabreden, vielleicht eine Warenverkehrsbescheinigung „A.GB“ - Assoziierungsabkommen Großbritannien!???

 

Es bleibt demnach spannend ...


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