Achtung im Binnenhandel mit Ungarn - Transporte ab 1.1.2015 zu avisieren

Aufgrund einer zum 1.1.2015 in Kraft tretenden Änderung des ungarischen Steuergesetzes greift zum Jahresbeginn ein Kontrollsystem für Frachten im Straßengüterverkehr. Danach sind Straßengütertransporte mit Fahrzeugen über 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht auf einer neu eingerichteten Plattform der nationalen Steuer- und Zollverwaltung elektronisch zu avisieren. Nach zuvor erforderlicher Registrierung und Erhalt der Zugangsdaten vergibt das System eine Identifikationsnummer, die vom Frachtführer mitzuführen ist. Hintergrund dieser Maßnahme ist eine bessere - nach Auffassung der NotzZoll-Redaktion eher lückenlose – Verfolgung aller in Ungarn transportierter Warensendungen.

 

Die Identifikationsnummer für einen einzelnen Transport - die Elektronikus Közúti Árumozgásokat Ellenörzö Rendszer, Kurzform die EKÁER-Nr. - hat nur eine Gültigkeit von maximal 15 Tagen!

 

Weitere Details - vgl. Langfassung!


Die Meldung ist vor Beginn eines Transports aus Deutschland (aus einem anderen EU-Mitgliedstaat) nach Ungarn bzw. vor Beladung eines Transports aus Ungarn nach Deutschland (mit Bestimmung in einem anderen EU-Mitgliedstaat) zu erstatten.

 

Die Registrierungsplattform ist seit Mitte Dezember freigeschaltet

 

http://www.EKAER.hu ,

 

neben einer Darstellung in ungarisch auch in deutscher Sprache verfügbar.

 

Die Meldung muss durch den Transporteur erfolgen, der sich allerdings bereits bei Registrierung durch einen Dritten vertreten lassen kann; dieser Dritte kann danach auftrags des Frachtführers die Registrierung des einzelnen Transports vornehmen.

 

Da die Meldung konkrete Inhalte zur Sendung erfordert, wird auf die in Deutschland (in anderen EU-Mitgliedstaaten) ansässigen Versender ein erhöhter Informationsaustausch mit dem/den ungarischen Partnern/Transporteuren zukommen.

 

Besondere Aufmerksamkeit besteht daher bei allen Lieferungen, bei denen der deutsche Verkäufer laut vereinbartem INCOTERM den Transport zu organisieren hat!

 

Angaben in der Meldung:

 

  1. EKÀER-Registrier-Nummer

  2. Absender (Name und USt-ID-Nr.)

  3. Ort der Beladung

  4. Empfänger (Name und USt-ID-Nr.)

  5. Ort der Entladung

  6. Angaben zum Ziel (Adresse)

  7. Telefonnr. und e-mail, von der Person/Stelle, die die Meldung der Ankunftszeit abgeben kann

  8. Warenbeschreibung mit
      - Bezeichnung

      - Zolltarifnummer

      - Bruttogewicht der Einzelpositionen

      - Artikelnummer, wie in den Dokumenten verwendet

  9. Grund des Transports (Warenbeschaffung, Warenverkauf, Veredelung etc.)

10. Warenwert

11. Kennzeichen des Fahrzeugs

12. Ankunftszeitpunkt der waren am Entladeort

13. bei Transportbeginn in Ungarn: Zeitpunkt des Beladebeginns

 

Bußgeld

 

Wird die erforderliche Meldung nicht oder nicht vollständig gemacht, kann ein Bußgeld bis zu 40% des Warenwertes verhängt werden. Eine Beschlagnahme der Waren bis zu diesem Wert ist ebenfalls denkbar.

 

RISIKOREICHE WAREN

 

Der Transport risikoreicher Güter bedarf auch dann einer EKÀER-Meldung, wenn die Güter mit Fahrzeugen unterhalb von 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht transportiert werden. Dies betrifft

 

- Lebensmittel im Wert von über 250.000 Forint oder Gewicht größer 200 kg,

- andere Güter im Wert ab 1 Mio. Forint oder Gewicht größer 500 kg.

 

Außerdem ist in der Regel eine Kaution in Höhe von 15% des Wertes der risikoreichen Güter zu leisten, die per Bankbürgschaft oder Überweisung auf ein Sonderkonto zu erbringen ist. Die Kaution wird binnen 30 Tagen nach Transportende zurückerstattet.


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